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Zeitschalter und Verischerung im Brandfall?

Verfasst: 31. August 2006, 22:04
von norbert
Ein Saunahersteller, den ich gefragt habe warum es für das Saunasteuerungsgerät keinen PC Anschluss gäbe (WLAN, Netzwerk, Seriell... egal... ich hätte gerne die Sauna per SMS oder vom Büro aus gestartet), hat mir geantwortet:

"Das hat Versicherungstechnische Gründe. Vorallem im Kommerziellen Bereich (Saunaanlage, Hotel, Fitness Club), darf man sowas nicht. Was passiert, wenn dummerweise ein Handtuch auf dem Ofen liegt, und dieser nun ferngesteuert eingeschlatet wird? Wer bezahlt für den dadurch entstandenen Brand?"

In einer Fernsesendung habe ich gerade bei einer dieser typischen Sendungen einen Fall mitbekommen, wo eine Versicherung einen Brand in einer (privaten) Küche nicht bezalt hat, weill sie nachweisen konnte, dass bei Entstehung des Brandes niemand in der Küche sein könnte (zu viel Rauch um da zu sein). Somit fahrlässig gehandelt also kein Geld.

Ich sage also nur: vorsicht mit der Zeitsteuerung. Fängt irgend etwas Feuer und Du bist nicht zu Hause, dann gibt es vermutlich nichts von Deiner Versicherung (nebst all dem anderen Ärger).

Gibt es diesbezüglich erfahrene Leser auf dem Forum die hier was beitragen können?

Grüße

Norbert

Re: Zeitschalter und Verischerung im Brandfall?

Verfasst: 1. September 2006, 06:38
von froehlich
norbert hat geschrieben:Gibt es diesbezüglich erfahrene Leser auf dem Forum die hier was beitragen können?
Ne, leider nicht, nur indirekt:

In der Gebrauchsanweisung meiner Brotbackmaschine steht wie der Timer programmiert wird und einige Seiten weiter dann der Hinweis, daß es nicht zulässig ist, die Brotbackmaschine unbeaufsichtigt laufen zu lassen...

Andreas

Verfasst: 20. November 2006, 14:57
von Distromax
Hi,

ist doch auch Schizuphren, oder? Zeitschaltuhr im Brotbackautomat aber den nicht unbeaufsichtigt laufen lassen dürfen. Ich hab auch so eine. Ich hab das auch schon genutzt. So eingestellt, das ich morgens pünktlich zum Frühstück frisches Brot hatte.

Aber ganz ehrlich. Ich kenne einen Versicherungsmakler, der davon gehört hat, das ich den Brotbackautomaten mit der Zeitschaltuhr betreibe. Er riet mir auch dringend davon ab, da Versichergungen nicht zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, das das Gerät unbeaufsichtigt lief.

Gruß

Timo