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DIN EN 15821

Verfasst: 11. Juni 2011, 14:07
von finsterbusch
Für holzbeheizte Saunaöfen gibt es nun eine DIN EN 15821, gültig ab Juli 2011, es gilt eine "Schonfrist" bis Mitte 2012.
Alle holzbeheizten Saunaöfen, die in Zukunft verkauft werden, müssen die Anforderungen der DIN EN erfüllen und geprüft sein. Bisher hat noch kein Ofen dieses Prüfung absolviert. Ich empfehle potentielle Käufer dringend sich zur Rechtslage umfassend zu informieren. Da ich mich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftige, befürchte ich, daß einige Hersteller die geforderten Werte der DIN EN nur schwer erfüllen werden.

Damit haben wir eine Prüf- und Zulassungsnorm die das „In-Verkehr-Bringen“ holzbeheizter Saunaöfen unter Einhaltung strenger Vorgaben europaweit regelt…
… und eine deutsche Verordnung, die das „Betreiben“ dieser Öfen faktisch nicht zulässt. :roll:
*** siehe dazu meine Beiträge zur Petition an den dt. Bundestag***
oder hier: https://epetitionen.bundestag.de/

Verfasst: 19. Juni 2011, 23:14
von kusi_surfer
Hallo finsterbusch,

noch eine DIN ... ich bin auch auf der Liste, was für ein Wahnsinn.

Ich habe in meinem Saunaprojekt was zu 97% fertig ist und bei 100% hier vorgestellt werden wird :-) eine Steuerung von EOS HCS9003 verbaut ... und guck an, eine DIN hat das Ding so verferkelt das ich einige Mails mit EOS gemailt habe um herauszufinden warum die Steuerung so was mit mir macht.

Kurz: In Bezug auf die Norm "EN 60335-2-53:2003" wurde in der Steuerung eine Abhängkeit von der eingestellten Feuchtigkeit zu der vorher gewählten Temperatur hinterlegt.

Das sieht dann so aus das ich z.B. bei 60° Temp die Feuchtigkeit nicht über 40° hochstellen kann ... nach Stunden lesen und probieren ... habe ich dann erst an einen Fehler in der Steuerung geglaubt ... und EOS hat mir dann erklärt das ein kleines Diagram in der Bedienungsanleitung das Verhalten darstellt ... aber selbst wenn es dort 'erklärt' gewesen wäre verstehe ich nicht 'warum' das so eingeregelt wurde ... und die besagte Norm kann man wohl nur gegen horrende Gebühren 'einsehen'/kaufen.

Als Verbraucher muss man den Tanz also auf Gedeih und Verderb mitmachen, was für ein Quatsch :evil:

Also, gut gemacht Finsterbusch ... wenn ich nur so viel 'Energie' über hätte wie Du ... dann würde ich 'meiner' Norm auch mal nachrecherchieren.

Gruss, kusi surfer

Verfasst: 20. Juni 2011, 16:14
von finsterbusch
hallo kusi surfer,
na ja da gibt es mehreres zu bemerken,

die DIN EN, die 1.BImschV (und die damit verbundene Petition) das alles ist ja nicht das "Ende der Fahnenstange", nein eher der anfang...
so gibt z.b. eine feuerungsverordnung in jedem bundesland (ist ländersache- frag nicht warum - offenbar ist die brandgefahr in abhängigkeit mit der himmelsrichtung zu sehen.. :evil: :twisted: ) dort steht bei vielen ländern drin, daß die max-temperatur der brennbaren oberfläche 85°C betragen darf :?: :?: - heißt streng genommen dürfen wir nur noch mit 85°C an der saunadecke saunieren - eine art vorgeschriebene biosauna...

in einem anderen forum hatte ich kurzfristig 1500 zugriffe auf die sachlage, wenn nun jeder, der dies las sich selbst so wie du sich eintragen würde und 1-2 seiner kumpels aufgefordert hätte, dies ebenfalls zu tun, würde es die petition sogar in den bundestag bringen...

das eos-problem mit der din kenne ich auch...

norm einsehen - da gibt es einen verlag, der hat die alleinigen veröffentlichungsrechte - lizens zum geld drucken,
ärger dich nicht - gibt schlimmeres - z.b. mein freund ackermann von der dt. bank hat sich in sein hochhaus in frankfurt für 200mio€ ein fernsehstudio einbauen lassen, so kann er jetzt schneller interviews geben und spart seine kostbare zeit für die anreise bei ard zdf....
das nenn ich effektiv! - quelle: der spiegel!

deine bemerkung:"wenn ich nur so viel energie über hätte wie du"
ja, saunabau ist mein beruf, seit dieser sch...verordnung habe ich keinen holzbeheizten saunaofen mehr verkauft...
in der summe habe ich ca. zwei wochen arbeitszeit verbracht den potentiellen käufern und schornsteinfegern die verordnung zu erklären, fragen zu beantworten,

zuletzt auch die schornsteinfeger sind besch... dran: ihr kehrbezirk wird nur noch für 7 jahre ausgeschrieben, eine existenz auf zeit/bewährung, würdest du da über ein gesetz hinwegsehen?