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Petition an den dt. Bundestag - holzbeheizte Saunaöfen

Verfasst: 9. März 2011, 21:26
von finsterbusch
wie bereits informiert, habe ich eine petition an den petitionsausschuß des dt. bundestages eingereicht,
die petition wird bald auch online einsehbar sein,
das gesamtverfahren der bearbeitung und ihrer möglichen unterstützung sehen sie hier:

http://www.blockhaus-sauna24.de/holzbeh ... aoefen.php

oder auch auf meiner hauptseite sauna-pool(.)de

im interesse aller freunde des holzbeheizten saunaofens bitte ich sie, dies persönlich, aber auch durch weiterverbreitung der petitionsinformation (mitzeichnung) zu unterstützen

neues zum holzbeheizten saunaofen

Verfasst: 8. Juni 2011, 16:17
von finsterbusch
die petition befand sich rund 12 wochen in der internen prüfung, das heißt die bediensteten im sekretariat des petitionsausschusses prüften, ob öffentliches interesse vorliegt (da werden lt. richtlinie strenge maßstäbe angelegt)
ein anderes beispiel dazu - folgende petition wurde nach nur einer woche und (zwei wochen nach fukushima) veröffentlicht: der dt. bundestag möge beschließen, daß für den fall des atomausstieges der bundesrepublik (der war da noch lange nicht beschlossen) und der etwaigen energiepreiserhöhung, die differenz ausgewiesen wird und für hartz4 empfänger extra gezahlt wird...

gleichzeitig wurde eine stellungnahme des umweltministerium zur petition angefordert, diese liegt jetzt dem petitionsauschuss vor, (der inhalt wurde mir nicht kenntlich gemacht - es gab auch keine nachfrage)
die petition steht jetzt zur öffentlichen mitzeichnung online
https://epetitionen.bundestag.de

(https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=16947)

nach abschluß der mitzeichnungsfrist geht die petition in die parlamentarische prüfung ...

enttäuschend war auch die haltung des dt. saunabundes, der meinen antrag einen fachverband (den hki in frankfurt) mit der wahrnehmung der interessen in allen normierungsgremien zu beauftragen, ablehnte,

alle infos dazu findet man hier:
www.sauna-pool .de/holzbeheizter-saunaofen.php

Verfasst: 4. Juli 2011, 19:10
von finsterbusch
was neues ...oder auch nichts neues "von der holzofenfront"

wer sich die problematik der genehmigung von der seite der schornsteinfeger durchdenkt, müßte eigentlich zu dem schluß kommen, das gerade auch die "herren in schwarz" froh sein müßten, wenn der gesetzgeber rechtssicherheit schafft...
weit gefehlt - hier die antwort des zentralverbandes des dt. schornsteinfegerhandwerks :
"...ich nehme Bezug auf das Schreiben vom 14. Juni 2011 an den ZIV und der o.g. Petition an den Deutschen Bundestag. Der ZIV wird sich in dieser Angelegenheit neutral verhalten, da wir uns als ausführende Instanz in Fragen zur 1. BImSchV grundsätzlich immer mit dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) abstimmen..."
- ohne weiteren kommentar...

Verfasst: 8. Oktober 2011, 14:57
von finsterbusch
Neues von der Holzofenfront – Bericht zum Bearbeitungsstand meiner Petition:
Die Petition ist mittlerweile in der parlamentarischen Prüfung, dass heißt sie ist allen Mitgliedern des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zugänglich. Sicher bedingt durch die Sommerpause dauert dieser Prozeß länger.
Ich hatte mich bemüht, die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums zur Petition zu erhalten. Aus meiner Sicht ist dies ja eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Abgeordneten, denn Sie können sich ja nicht zu jeder Petition in fachspezifische Dinge einarbeiten.
Meine Bitte wurde zunächst abgelehnt. Es sei nicht üblich „im laufenden parlamentarischen Verfahren eingeholte Stellungnahmen vor Abschluß des Verfahrens zu übersenden“.
Erst nach mehreren Briefen und Telefonaten erreichte ich mit solchen Argumenten, wie „unser Bundespräsident fordert doch alle auf mehr Demokratie zu wagen, das muss doch erst Recht für den Petitionsausschuss gelten“, dass mir die Stellungnahme anonymisiert übergeben wurde. Anonym heißt in diesem Fall, dass ich nicht sagen kann/weiß, wer der Verfasser/Unterzeichner der Stellungnahme des BMU ist – es kann also sowohl der Minister als auch der Bezieher der untersten Besoldungsgruppe sein.
Zum Inhalt:
Die Stellungnahme beschreibt den gegenwärtigen Zustand und zeigt keinerlei Alternativen auf. Saunaöfen fallen nach jetzigem Stand unter Einzelraumfeuerungsanlagen und unterliegen der 1.BImSchV. Saunaöfen sind keine Badeöfen, weil sie nicht dazu bestimmt sind Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen. Deshalb gelten diese Ausnahmen für holzbeheizte Saunaöfen nicht. Der Bund und die Länder (nach Beratung) sehen keine generelle Ausnahmemöglichkeit – welches einem de-facto-Verbot für den Einsatz holzbeheizter Saunaöfen gleichkommt. Im letzten Satz wird jedoch auf die Möglichkeit der Einzelfallprüfung durch Antrag des Betreibers bei Behörde hingewiesen. Andererseits erkennt des BMU indirekt an, dass ein Handlungsbedarf besteht, da so wörtlich „während des Gesetzgebungsverfahrens der 1.BImSchV …für Saunaöfen keine Sonderregelungen eingefordert wurden“.
Ich werde mich also nochmals an den Petitionsausschuss wenden, denn das BMU beschreibt ja bloß den gegenwärtigen Zustand (so wie er eben im Gesetz steht) und unterbreitet keine Lösungsvorschläge.
Ich kann mich einfach nicht damit abfinden, dass eine demokratische Mitwirkung der Bürger an der Gesetzgebung wirklich so aussieht und das wir uns mit Gesetzen „abfinden“ müssen, die Bürger zu Bittstellern machen. Ich wünsche mir einen Gesetzgeber der Gesetze erlässt, die eine erforderliche Normierung eines Sachverhaltes und aller relevanten Vorgänge rechtssicher und klar für alle Beteiligten regeln.
Alle weiteren Infos dazu stehen auf:

www.blockhaus-sauna24.de/holzbeheizte-saunaoefen.php

Verfasst: 13. November 2011, 20:47
von finsterbusch
Holzofen – wieder mal was neues!
… aber leider nichts positives.

Zunächst: einige Hersteller sind an der Prüfung Ihrer Öfen lt. DIN EN 18521 dran. Leider kann ich Ihnen nur Zwischenstände vermelden. IKI Kiuas, Helo und auch Harvia haben Zwischenergebnisse erreicht. Der Aufwand für die Prüfung und Testreihen scheint enorm zu sein. Bis Mitte nächsten Jahres werden sicher, wie von der EU gefordert, Ergebnisse vorliegen.
Bzgl.der Umsetzung in nationales Recht – in Deutschland der 1.BImSchV (also dem eigentlichen Sinn meiner Petition, weil vom Gesetzgeber falsch umgesetzt), sind leider nach wie vor keine Fortschritte zu verzeichnen. Leider habe ich auch keine Rückmeldung von allen angeschriebenen Bundestagsabgeordneten des Petitionssauschusses bekommen.
Auch andere Länder in Europa setzen dies in nationales Recht um (z.B. Österreich Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen).
Auf dieser Grundlage wächst der bürokratische Wahnsinn jedoch weiter.
Das Bundesumweltministerium hat für die Bundesländer eine Musterfeuerungsverordnung erarbeitet. Die einzelnen Bundesländer setzen dies in eigenständiges Recht um, genauso wie es unterschiedliches Bildungsrecht, Waffenrecht, Hundehaltung in den einzelnen Ländern gibt. Eine Empfehlung des Bundes an die Länder lautet z.B., dass Feuerstätten in Räumen nur dann aufgestellt und betrieben werden dürfen, wenn die Höchsttemperatur der brennbaren Umgebung 85°C beträgt. Wer dies ernst nimmt, vom Gesetzgeber ist der Schornsteinfeger dafür zuständig, darf im Rahmen der neugeschaffenen „Feuerstättenschau“ (die auch gleichzeitig eine neu geschaffene Einnahmequelle des Bundes und deren „Erfüllungsgehilfen“, den Bezirksschornsteinfegern darstellt) eigentlich keinen Saunaöfen mehr genehmigen. Faktisch wird uns damit, das Saunieren mit max. 85°C an der Saunadecke – also gefühlten 70°C in der Sauna – vorgeschrieben. Alles nachzulesen in §8 Abs.1.1

Im Rahmen Ihrer Ausgestaltung haben nun auch die Städte und Gemeinden angefangen, dies alles umzusetzen. Spitzenreiter ist z.Zt. München. Dort wird bereits festgelegt, welche Vorschriften für das Aufstellen von Gartengrills gelten und welche Brennstoffe für den Grill verwendet werden dürfen. Die Reduktionen von Emissionen NOx gelten natürlich auch für holzbeheizte Saunaöfen.
Man müsste nun püfen, inwieweit das alles im Gestaltungsspielraum der Stadt liegt. Wer „Münchner“ ist und es ihn betrifft, sollte es tun. Die gesamten Infos in diesem speziellen Fall werde ich in Kürze auf meiner Website www.blockhaus-sauna24.de/holzbeheizte-saunaoefen.php auch zum Download stellen.

Zurück zur 1.BImSchV:
Mir liegt auch ein 24 seitiges Dokument aus dem BMU vom 05.08.2011 vor. Dort werden für die Bundesländer Auslegungsfragen (also Unklarheiten) beantwortet. Natürlich ist es normal, dass im Vollzug der Verordnung Fragen auftreten. Wobei, wenn nach einem reichlichen Jahr schon 24 Seiten notwendig sind, dann lässt dies schon Fragen aufkommen, ob das Ministerium ein fehlerbehaftetes Gesetz dem Bundestag zur Abstimmung gestellt hat.

In den Fragen und Antworten kommt dann auch der Saunaofen vor (obwohl in der Verordnung gar nicht benannt). Eindeutig und damit verschärfend wird festgestellt, dass Saunaöfen (richtiger müsste es heißen: holzbeheizte Saunaöfen) den Bestimmungen der 1.BImSchV unterliegen und die Nachweise erbracht werden müssen. Es wird also explizit der Saunaofen der 1.BImSchV unterworfen. Wenn es also dabei bleibt und die Verordnung im Sinne meiner Petition nicht verändert wird, dann kommt auch nicht mehr der Ausnahmetatbestand nach §22 der Verordnung in Frage. Es gibt keinen Spielraum mehr! Die „harten“ Normen gelten dann uneingeschränkt für holzbeheizte Saunaöfen, was einem de facto Verbot der Öfen gleichkommt. Es wäre vielleicht möglich, die geforderten Werte in Testlabors unter Idealbedingungen zu erfüllen. Da aber auch der Schornsteinfeger zur „Vor-Ort-Messung“ in regelmäßigen Abständen verpflichtet ist, wird spätestens dann ein Problem auftreten.
Drei weitere wichtige Aspekte müssen beachtet werden:
Einerseits werden die Prüfungen durch die Prüfinstitute (auch schon im Hinblick auf die Zulassung nach DIN EN 18521) die holzbeheizten Saunaöfen wesentlich verteuern!
Andererseits werden in den nächsten Jahren entsprechend der 1.BImSchV Betreiber von holzbeheizten Saunaöfen Ärger mit ihrem Schornsteinfeger bekommen. Wenn er nach der Verordnung vorgeht (und erst Recht nach der o.g. Auslegung) muß er zwangsläufig Auflagen zur Außerbetriebnahme der vorhandenen Öfen erteilen.
Zuletzt: wer genug Geld in die Hand nimmt, kann sich vom Verbot „freikaufen“ – die „Freikarte“ dafür liegt bei ca. 10000,-€ extra – man beauftragt z.B. einen Ofenbaumeister mit dem Bau eines sogenannten Grundofens – und schon geht’s!

Mit der Zeit (dank dem Medium Internet) werden nun auch z.B. einige verantwortliche Schornsteinfeger, die in landes- und bundesweiten Gremien tätig sind, aufmerksam.
Ein ungenannt bleiben wollender Kollege schrieb mir folgendes:
„Das BMU versucht derzeit jede Aktivität zur erneuten Diskussion der 1. BImSchV im Keim zu unterdrücken. Hintergrund ist, so kann man es zwischen den Zeilen erahnen, dass es auch an anderer Stelle (so auch bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen usw.) Unzulänglichkeiten gibt. Ein erneutes Wiederdiskutieren könnte zu langwierigen Verhandlungen auch auf anderer Ebene führen.“

Daraus ergibt sich doch eindeutig: Das Ministerium hat dem Bundestag ein „fehlerhaftes“ Gesetz zur Abstimmung vorgelegt. Jetzt will man alles tun, um das Paket nicht wieder aufzuschnüren. Mir ist nun klar, warum ich mit der versuchten Änderung auf Widerstand gestoßen bin.
Eigentlich hasse ich solche Vergleiche, aber können wir von den mit unseren Steuergeldern bezahlten Staatsdienern nicht eine ordentliche Arbeit erwarten? Nun macht jeder mal Fehler, man muß nur dazu stehen und korrigieren.
Jetzt ist die Frage: Wer hat eigentlich das „Sagen“ in unserer Demokratie?
Mitarbeiter von Ministerien?
Fachleute, die sich damit auskennen?
Bürger für die, die Gesetze gemacht werden?
Bundestagsabgeordnete, denen Gesetze zur Abstimmung vorgelegt werden?

Ich werde mich deshalb erneut, an die Mitglieder des Petitionsausschusses wenden und Ihnen diese Fragen vorlegen.
Ich werde sie zu gegebener Zeit wieder informieren.

holzheizter kleiner saunaöfen

Verfasst: 8. Dezember 2011, 21:42
von finsterbusch
wieder was neues zum thema:
nach wie vor werden von reinen internethändlern holzbeheizte saunaöfen (ohne beratung und information zu dem problemen des "inbetriebsetzens") angeboten,
es kann sich weiterhin zum fehlkauf erweisen, weil es keine genehmigung zur inbetriebnahme geben wird / kann,
in meiner letzten info dazu, hatte ich gehofft, daß ich bundestagsabgeordnete dafür "gewinnen" kann, sich diesem "de facto verbot" des einsatzes solcher öfen in deutschland und österreich, entgegenzustellen -
ergebnislos, ich mußte feststellen, daß mein anliegen bei den "bediensteten" des ausschusses "hängenblieb"...
ich habe jetzt die umweltpolitischen sprecher aller bundestagsfraktionen angeschrieben, text dazu steht in kürze online auf unten angegebenen webseiten,
wer dazu weiter informiert werden will, meldet sich bitte für den speziellen newsletter von mir dazu an (eine kurze mail mit an- bzw. auch abmelden-wir nehmen datenschutz ernst- genügt)
www.blockhaus-sauna24.de/holzbeheizte-saunaoefen.php
oder
www.sauna-pool.de/holzbeheizter-saunaofen.php