Holzofen – wieder mal was neues!
… aber leider nichts positives.
Zunächst: einige Hersteller sind an der Prüfung Ihrer Öfen lt. DIN EN 18521 dran. Leider kann ich Ihnen nur Zwischenstände vermelden. IKI Kiuas, Helo und auch Harvia haben Zwischenergebnisse erreicht. Der Aufwand für die Prüfung und Testreihen scheint enorm zu sein. Bis Mitte nächsten Jahres werden sicher, wie von der EU gefordert, Ergebnisse vorliegen.
Bzgl.der Umsetzung in nationales Recht – in Deutschland der 1.BImSchV (also dem eigentlichen Sinn meiner Petition, weil vom Gesetzgeber falsch umgesetzt), sind leider nach wie vor keine Fortschritte zu verzeichnen. Leider habe ich auch keine Rückmeldung von allen angeschriebenen Bundestagsabgeordneten des Petitionssauschusses bekommen.
Auch andere Länder in Europa setzen dies in nationales Recht um (z.B. Österreich Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen).
Auf dieser Grundlage wächst der bürokratische Wahnsinn jedoch weiter.
Das Bundesumweltministerium hat für die Bundesländer eine Musterfeuerungsverordnung erarbeitet. Die einzelnen Bundesländer setzen dies in eigenständiges Recht um, genauso wie es unterschiedliches Bildungsrecht, Waffenrecht, Hundehaltung in den einzelnen Ländern gibt. Eine Empfehlung des Bundes an die Länder lautet z.B., dass Feuerstätten in Räumen nur dann aufgestellt und betrieben werden dürfen, wenn die Höchsttemperatur der brennbaren Umgebung 85°C beträgt. Wer dies ernst nimmt, vom Gesetzgeber ist der Schornsteinfeger dafür zuständig, darf im Rahmen der neugeschaffenen „Feuerstättenschau“ (die auch gleichzeitig eine neu geschaffene Einnahmequelle des Bundes und deren „Erfüllungsgehilfen“, den Bezirksschornsteinfegern darstellt) eigentlich keinen Saunaöfen mehr genehmigen. Faktisch wird uns damit, das Saunieren mit max. 85°C an der Saunadecke – also gefühlten 70°C in der Sauna – vorgeschrieben. Alles nachzulesen in §8 Abs.1.1
Im Rahmen Ihrer Ausgestaltung haben nun auch die Städte und Gemeinden angefangen, dies alles umzusetzen. Spitzenreiter ist z.Zt. München. Dort wird bereits festgelegt, welche Vorschriften für das Aufstellen von Gartengrills gelten und welche Brennstoffe für den Grill verwendet werden dürfen. Die Reduktionen von Emissionen NOx gelten natürlich auch für holzbeheizte Saunaöfen.
Man müsste nun püfen, inwieweit das alles im Gestaltungsspielraum der Stadt liegt. Wer „Münchner“ ist und es ihn betrifft, sollte es tun. Die gesamten Infos in diesem speziellen Fall werde ich in Kürze auf meiner Website
www.blockhaus-sauna24.de/holzbeheizte-saunaoefen.php auch zum Download stellen.
Zurück zur 1.BImSchV:
Mir liegt auch ein 24 seitiges Dokument aus dem BMU vom 05.08.2011 vor. Dort werden für die Bundesländer Auslegungsfragen (also Unklarheiten) beantwortet. Natürlich ist es normal, dass im Vollzug der Verordnung Fragen auftreten. Wobei, wenn nach einem reichlichen Jahr schon 24 Seiten notwendig sind, dann lässt dies schon Fragen aufkommen, ob das Ministerium ein fehlerbehaftetes Gesetz dem Bundestag zur Abstimmung gestellt hat.
In den Fragen und Antworten kommt dann auch der Saunaofen vor (obwohl in der Verordnung gar nicht benannt). Eindeutig und damit verschärfend wird festgestellt, dass Saunaöfen (richtiger müsste es heißen: holzbeheizte Saunaöfen) den Bestimmungen der 1.BImSchV unterliegen und die Nachweise erbracht werden müssen. Es wird also explizit der Saunaofen der 1.BImSchV unterworfen. Wenn es also dabei bleibt und die Verordnung im Sinne meiner Petition nicht verändert wird, dann kommt auch nicht mehr der Ausnahmetatbestand nach §22 der Verordnung in Frage. Es gibt keinen Spielraum mehr! Die „harten“ Normen gelten dann uneingeschränkt für holzbeheizte Saunaöfen, was einem de facto Verbot der Öfen gleichkommt. Es wäre vielleicht möglich, die geforderten Werte in Testlabors unter Idealbedingungen zu erfüllen. Da aber auch der Schornsteinfeger zur „Vor-Ort-Messung“ in regelmäßigen Abständen verpflichtet ist, wird spätestens dann ein Problem auftreten.
Drei weitere wichtige Aspekte müssen beachtet werden:
Einerseits werden die Prüfungen durch die Prüfinstitute (auch schon im Hinblick auf die Zulassung nach DIN EN 18521) die holzbeheizten Saunaöfen wesentlich verteuern!
Andererseits werden in den nächsten Jahren entsprechend der 1.BImSchV Betreiber von holzbeheizten Saunaöfen Ärger mit ihrem Schornsteinfeger bekommen. Wenn er nach der Verordnung vorgeht (und erst Recht nach der o.g. Auslegung) muß er zwangsläufig Auflagen zur Außerbetriebnahme der vorhandenen Öfen erteilen.
Zuletzt: wer genug Geld in die Hand nimmt, kann sich vom Verbot „freikaufen“ – die „Freikarte“ dafür liegt bei ca. 10000,-€ extra – man beauftragt z.B. einen Ofenbaumeister mit dem Bau eines sogenannten Grundofens – und schon geht’s!
Mit der Zeit (dank dem Medium Internet) werden nun auch z.B. einige verantwortliche Schornsteinfeger, die in landes- und bundesweiten Gremien tätig sind, aufmerksam.
Ein ungenannt bleiben wollender Kollege schrieb mir folgendes:
„Das BMU versucht derzeit jede Aktivität zur erneuten Diskussion der 1. BImSchV im Keim zu unterdrücken. Hintergrund ist, so kann man es zwischen den Zeilen erahnen, dass es auch an anderer Stelle (so auch bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen usw.) Unzulänglichkeiten gibt. Ein erneutes Wiederdiskutieren könnte zu langwierigen Verhandlungen auch auf anderer Ebene führen.“
Daraus ergibt sich doch eindeutig: Das Ministerium hat dem Bundestag ein „fehlerhaftes“ Gesetz zur Abstimmung vorgelegt. Jetzt will man alles tun, um das Paket nicht wieder aufzuschnüren. Mir ist nun klar, warum ich mit der versuchten Änderung auf Widerstand gestoßen bin.
Eigentlich hasse ich solche Vergleiche, aber können wir von den mit unseren Steuergeldern bezahlten Staatsdienern nicht eine ordentliche Arbeit erwarten? Nun macht jeder mal Fehler, man muß nur dazu stehen und korrigieren.
Jetzt ist die Frage: Wer hat eigentlich das „Sagen“ in unserer Demokratie?
Mitarbeiter von Ministerien?
Fachleute, die sich damit auskennen?
Bürger für die, die Gesetze gemacht werden?
Bundestagsabgeordnete, denen Gesetze zur Abstimmung vorgelegt werden?
Ich werde mich deshalb erneut, an die Mitglieder des Petitionsausschusses wenden und Ihnen diese Fragen vorlegen.
Ich werde sie zu gegebener Zeit wieder informieren.