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Holzofen und Baugenehmigung?
Verfasst: 6. November 2005, 20:00
von abe
Eigentlich war mir von Anfang an eine Selbstverstendlichkeit, dass ich ein Sauna mit Holzofen bauen werde.
Aber eine Runde bei die Gemeindeverwaltung hat's doch geändert. "Es wird bestimmt nicht genehmigt! Holzhaus und feuer geht nicht! Ausserdem bräuchteten Sie eine Genehmigung von allen Nachbaren.". Und ich bin so ca. 142% sicher, dass unsere Nachbarn hier in ein kleines Dorf neben München.
Ist so eine Schade, Holzofen bringt sein eigenes Gefühl und feuchtere Klima ins Sauna. Eigentlich wäre's noch möglich alles noch für ein Holzofen vorzubereiten, aber, glaube ich nicht dass es nachbarschaftlich machbar wäre.
Ja, ich weiss, wer "unnötige" Fragen stellt.... ;)
abe
Verfasst: 1. Dezember 2005, 13:31
von Frankie
Hallo,
das mit dem Holzofen war mir auch klar bei meiner Aussen Sauna in einer Gartenhütte muß es ein Holzofen sein. Nachbarn habe ich nicht gefragt, nur den Schornsteinfeger. Der meinte das es gar nicht Abnahmepflichtig sei und genauso ist es. Holzofen in einer Sauna ist ein Sonderfall und unterliegt keinem Baurecht. Der Hersteller Harvia liefert daher eine Garantie mit, solange man sich an deren Vorschriften hält, passiert auch nichts. Info hierzu kannst Du auch bekommen bei
www.holzsonderposten.de die sind echt nett und geben viele gute tips.
Verfasst: 10. Oktober 2016, 09:18
von Max79
Hey abe,
Baugenehmigung ist was anderes, als die Genehmigung für den Holzofen.
In jedem Bundesland und Kreis verhält es sich verschieden mit den Genehmigungen. Halte Dich mit deiner Gartensauna am besten fern von den Nachbarn und alles was leicht brennbar ist.
Hab noch mehr zum Thema Planung und Genehmigung gefunden:
http://www.gartensaunablog.de
Den Schornsteinfeger musst Du unbedingt konktaktieren. In meinem Fall war er sehr locker und hat das Ganze auch genehmigt.
Grüße
Max
Verfasst: 11. Oktober 2016, 10:08
von finsterbusch
hallo abe,
in bayern darfst du bis 75m³ umbauten raum ohne genehmigung des bauamtes bauen! (jedoch keine grenzbebauung und nicht im außenbreich, google hilft bei der erklärung)
holzofen - bezirksschornsteinfeger anrufen, termin vereinbaren, vorher unterlagen des gewünschten ofens besorgen, er muß ce haben und bimschv stufe 2 !!!! erfüllen, haben nicht alle öfen, vorsicht beim internetkauf !! spätestens wenn es ein fachbetrieb macht, gibt es keine probleme, auflagen des schornsteinfegers kann nur der abgasweg (mit oder ohne feste sohle sein, ohne feste sohle - also senkrecht nach oben ist besser, ofen heizt besser), der schwarze mann kann nur aus einem grund verweigern abstand/höhe des schornsteins zum fenster des nachbarn, wegen rauchbelästigung, läßt sich aber meißtens lösen,
wenn das alles stimmig ist, können deine nachbarn "auf und nieder....springen" inklu. der gemeindeverwaltung. bei fragen kannst du mir gern eine pn schicken