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gartensauna selbst gebaut - aber die ganzen genehmigungen ;-

Verfasst: 19. Juni 2010, 09:50
von blueskyofheaven
ich spiele mit dem gedanken mir ein gartenhaus

http://www.onlineshop-baumarkt.de/produ ... 40-mm.html

zu kaufen und aufzustellen.

darin hatte ich eigentlich vor, eine sauna mit holzofen selbst einzubauen.

in unserer gegend, benötigt man eine baugenehmigung für alles was über 10 qm grundfläche hat :(

nunja - das ist ja nicht das problem, aber als ich den leuten erzählte, das ich eine sauna einbauen möchte und dies mit holz beheizen möchte, haben sie genz große ohren bekommen und erklärt, das es dann nicht so einfach mit den antrag geht, denn da muß die brandschutzordnung und mind. 5m von der grundstücksgrenze bzw. 3m bei eine brandschutzwand eingehalten werden.

warum ist das alles so kompliziert?

und da es sich um eine feuerstätte handelt, meint der schornsteinfeger, jedes jahr zu kommen und zu kehren.

hm. ich hatte mir das einfacher vorgestellt.

Re: gartensauna selbst gebaut - aber die ganzen genehmigunge

Verfasst: 21. Juni 2010, 17:21
von froehlich
blueskyofheaven hat geschrieben:in unserer gegend, benötigt man eine baugenehmigung für alles was über 10 qm grundfläche hat :(
Mit ziemlicher Sicherheit auch unter 10 qm, wenn, wie bei Dir, eine Feuerstätte vorhanden ist.
denn da muß die brandschutzordnung und mind. 5m von der grundstücksgrenze bzw. 3m bei eine brandschutzwand eingehalten werden.
Sind denn die 3 bzw. 5 Meter ein Problem? Wenn ja besteht m.E. noch die Möglichkeit, dass der Nachbar die Abstandsfläche übernimmt. D.h. Du kannst direkt an der Grenze bauen, aber Dein Nachbar muß dann die Abstände einhalten. Ist natürlich nur sinnvoll, wenn der Nachbar nicht vorhat, den entsprechenden Bereich zu bebauen und wenn der Nachbar einverstanden ist.

Meißt läßt sich der Nachbar sowas, wenn er überhaupt mitspielt, mit einer kleinen finaziellen Entschädigung "versüßen".
warum ist das alles so kompliziert?
Das mußt Du die Leute fragen, die diese Gesetze machen, also Deinen Bundestags- oder Landtagsabgeordneten. Die Leute im Landratsamt machen die Gesetze nicht, die führen sie nur aus.

Auch halte ich im Prinzip Abstandsflächen schon für sinnvoll, denn wenn so ein Holzhaus mal abbrennt, soll ja das Nachbarhaus nicht gleich auch mit abbrennen.
und da es sich um eine feuerstätte handelt, meint der schornsteinfeger, jedes jahr zu kommen und zu kehren.
Ich schätze mal, er wird sogar mindestens zweimal im Jahr kommen - und eine entsprechende Rechnung schreiben.

Andreas

Verfasst: 21. Juni 2010, 19:01
von blueskyofheaven
bezieht sich der sicherheitsabstand 3 - 5 meter auf den außen schornstein? oder auf das gartenhaus samt feuerstelle?

Verfasst: 21. Juni 2010, 19:38
von froehlich
blueskyofheaven hat geschrieben:bezieht sich der sicherheitsabstand 3 - 5 meter auf den außen schornstein? oder auf das gartenhaus samt feuerstelle?
Normalerweise auf die Außenwände.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsfl%C3%A4che

Andreas