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Fasssauna mit Holzofen
Verfasst: 21. Januar 2012, 21:03
von teerdich
Nachdem ich unser Projekt Fasssauna mit Holzofen durch die bürokratischen Hürden gebracht habe erfuhr ich bei meinem letzten Gespräch mit dem Schornsteinfeger eine erstaunliche Neuigkeit. Er erklärte mir, dass, wenn die Fassauna mit Rädern versehen sei ( unabhängig davon, ob sie tatsächlich fahrbar ist), es keiner Genehmigung durch den Schornsteinfeger bedürfe. Damit könne man die Unsicherheit, welche auch die Schornsteinfeger haben, umgehen. Tatsächlich habe ich mich auch schon gefragt, ob die mobilen Fasssaunen, welche man mieten kann, auch genehmigungsbedürftig sind. Es wäre interessant zu hören, ob andere dies genau so sehen und handhaben.
Verfasst: 22. Januar 2012, 16:50
von norbert
Stark.
Wenn das stimmt werde ich ab sofort auf zunserem Shop Räder für Saunas verkaufen
Grüße
Norbert
Verfasst: 22. Januar 2012, 20:09
von finsterbusch
ja, es stimmt lt. der sog. 1.BImSchV sind mobile/nicht ortsfeste anlagen (im sinne von z.b. baustelleneinrichtungen usw.) eine ausnahme,
es aber bloß an den rädern "festzumachen" ist eine gewagte these, ich bin mehr als vertraut mit dem thema, es beschäftigt mich seit inkrafttreten dieser (in bezug auf holzbeheizte saunaöfen)"saublöden verordnung".. die verordnung wurde im bmu von leuten gemacht, die der meinung waren, wir "grillen" am offenen feuer, also mit abgasen im saunaraum...(ist mir so übermittelt wurden)
daraus aber abzuleiten, daß jeder schorni das so sieht - ist eine gewagte these, macht er es - sei froh-freu dich- nenn aber nie den namen deines schorni, er könnte mit dem technischen oberhaupt der innung des landes richtig ärger bekommen
es gibt noch andere "baustellen" - z.b. die musterfeuerungsverordnung deines bundeslandes, da steht drin, daß die max. temperatur der brennbaren oberfläche im heizraum max. 85°C betragen darf.. das wars dann..
mehr dazu - googeln: petition saunaofen
Verfasst: 22. Januar 2012, 22:04
von saunomat
Ich bin kein Jurist, kenne aber Leute, die Bauwägen mit Holzöfen drin besitzen, und bekomme die Fragestellung daher auch aus einer anderen Ecke mit.
Meine folgenden Aussagen basieren auf dem, was mit betroffende Erzählt haben:
Soweit ich weiss, sind Schornsteinfeger tatsächlich für Öfen in mobilen Bauwägen nicht zuständig.
Ich weiss auch von mindestens einem Fall (bei dem es um Bauwägen und nicht Saunas geht), wo die Frage, ob der Schornsteinfeger zuständig ist, tatsächlich von der Mobilität abhängig gemacht wird.
In diesem Fall mussten die Besitzer belegen, dass sie ihre Bauwägen tatsächlich regelmäßig bewegen. Damit werden Sie jetzt wahrscheinlich in Ruhe gelassen.
Wenn die Geschichte so stimmt, wie sie mir von den Betroffenen erzählt wurde (und davon gehe ich aus), reicht das alleinige Vorhandensein von Rädern also nicht, um juristisch auf der völlig richtigen Seite zu sein.
Allerdings ist bei diesen Sachen wohl immer vielen von der Einschätzung des Schornsteinfegers abhängig, und wenn dieser wohlwollend ist, lässt er das vielleicht eher durchgehen.
Interessant ist auch, dass es wohl in absehbarer Zeit (Zeitpunkt steht schon fest aber ich weiss ihn nicht) eine Gesetzesänderung geben wird, nach der man sich den Schornsteinfeger selbst aussuchen kann, und somit auf einen wohlwollenden wird zurückgreifen können.
Das es neben de Schornsteinfegerfrage noch Gesetze gibt, die das betreiben von mobilen Saunen mit Holzöfen einschränken werden, davon ist aber sicherlich auch auszugehen.
Verfasst: 23. Januar 2012, 07:58
von finsterbusch
schornsteinfeger selbst aussuchen - das jetzige system sichert dem vater staat 2mrd. euro, glaubst du er gibt das freiwillig in die freie wirtschaft?
außerdem ist die lobby da...wollte man ja schon tun - heraus kam ein "reförmchen"...
viel schlimmer ist folgendes: man hat ein gesetz beschlossen, das in vielen punkten nicht funktioniert, wirklichkeitsfremd ist,
sollte man nicht erwarten dürfen, das die herren ihre arbeit machen, fehlerfrei, wie von jedem erwartet..
nimm z.b. die sog. feuerstättenschau - der bezirksschorni (und eben nur der hat lt. gesetz das recht, deine öfen anzuschauen, was wenn du ihn nicht ins haus läßt - grundgesetz-privatsphäre - stellt dann der staatsanwalt einen durchsuchungsbefehl aus? - ist nur eine der vom bmu selbst eröffneten baustellen,
wurschteln wir also fleißig weiter...
Verfasst: 23. Januar 2012, 11:10
von saunomat
Die Geschichte mit der freien Schornsteinfegerwahl bezog sich auf eine Änderung ab dem 1.1.2013.
Hier 2 Berichte dazu, die ich auf die schnelle gefunden habe:
http://www.optimal-absichern.de/finanze ... n-mann.php
http://mobil.abendblatt.de/region/storm ... rrenz.html
In den Details kenne ich mich nicht aus, aber eine Änderung scheint es auf jeden Fall zu geben.
Verfasst: 23. Januar 2012, 11:34
von norbert
Genau so kenne ich das auch.
Ich habe auch mit Schornsteinfeger zu tun. Wir verkaufen Internet per Funk. Dafür haben wir kleine Empfangsgeräte, die wir des öfteren am Tritt vom Schornsteinfeger befestigen. Wir versuche es immer an einer Ecke zu machen, wo er nichts zu suchen hat. Aber das ist oft ein Theater. Er könnte ja drüber stolpern.
Nicht selten müssen wir dann ein Mast setzen. 1 bis 2 Std Arbeit plus 110€ an Materialkosten um dann ein Mast an einer Stelle zu haben die 10 cm entfernt vom Tritt ist (und wo er sich dran halten kann falls er stolpert).
Ab 2013 wird das hoffentlich anders. Hier mitten in Hessen kommt keiner aus einem Nachbarnland.
Grüße
Norbert