Hallo,
wir bauen ein EFH mit Garage, die 9m lang ist und direkt an der Grundstücksgrenze steht. Bislang ist nur die Bodenplatte für Haus und Garage fertig.
Die Nachbarn haben ein Haus, welches 3m zu unserem Grundstück hat.
Da ich dachte, dass das nette Leute sind(heute weiss ich, dass sie es nicht sind und ich erzähle denen auch nichts mehr), habe ich denen erzählt, dass ich später in meiner Garage eine kleine Sauna einbauen möchte.
Nun haben die sich über meine Sauna "informiert"(die sind gleich am nächsten Tag zum Bauamt und haben sich über uns beschwert...ist das zu fassen? Wir haben ja nichtmal angefangen zu bauen und die rennen schon zum Bauamt und beschweren sich über uns...was sind das für Leute) und meinen, dass ich keine Sauna in die Garage einbauen darf...
WTF...was geht die meine Garage und meine Sauna an?
Wer kennst sich aus?
Darf man eine Sauna(eine normale Massivholzsauna mit Elektrooffen) in die Garage bauen?
Ist eine Massivholzsauna in der Garage erlaubt?
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- finsterbusch
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solange es sich um einen einbau in einen baukörper handelt, ohne holzbeheizten ofen - kann weder der nachbar noch das bauamt was,
wir haben zwar für alles regelungen, aber es gibt kein aufstellverbot für eine private sauna in eigenen räumen, auch muß eine garage nicht zwingend als garage genutzt werden, ausnahme wären gewerbliche nutzung, gefahrstofflagerung, lärm - z.b. probenraum für band...,
sie könnten brandgefahr vorbringen - aber 40 liter benzin im auto ist gefährlicher als ein saunaofen,
wir haben zwar für alles regelungen, aber es gibt kein aufstellverbot für eine private sauna in eigenen räumen, auch muß eine garage nicht zwingend als garage genutzt werden, ausnahme wären gewerbliche nutzung, gefahrstofflagerung, lärm - z.b. probenraum für band...,
sie könnten brandgefahr vorbringen - aber 40 liter benzin im auto ist gefährlicher als ein saunaofen,
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grundstücksgrenze/grenzbebauung - da mußt du in der bauordnung deines bundeslandes nachschauen, oder jemand fragen, der sich damit auskennt, ja kann sein, daß da z.b. steht, auf grundstücksgrenze darf nur mit zustimmung des nachbarn (baulast) gebaut werden, es sei denn es ist eine garage...
regelt jedes land unterschiedlich,
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- finsterbusch
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das hängt aber wirklich nur von der bauordnung deines bundeslandes ab,
dort mußt du nachschauen,
manchmal geht es um eine qm-grenze, mal um umbauten raum, darunter ist in aller regel alles genehmigungsfrei, meißt sind auch garagen, carports
frei, teilweise auch direkt auf grundstücksgrenze, andere bundesländer reden von klappungsabstand - gebäude muß soweit von grenze weg sein, daß theoretisch die seitenwand, wenn sie umfällt, aufs eigene grundstück fällt, in brandenburg ist es aber nur der halbe abstand....
kleinstaaterei eben...
dort mußt du nachschauen,
manchmal geht es um eine qm-grenze, mal um umbauten raum, darunter ist in aller regel alles genehmigungsfrei, meißt sind auch garagen, carports
frei, teilweise auch direkt auf grundstücksgrenze, andere bundesländer reden von klappungsabstand - gebäude muß soweit von grenze weg sein, daß theoretisch die seitenwand, wenn sie umfällt, aufs eigene grundstück fällt, in brandenburg ist es aber nur der halbe abstand....
kleinstaaterei eben...