Der holzbeheizte Saunaofen – in der Falle zwischen dt. Bürokratie - insbesondere der 1. BImschV, der EU und dem Wohlwollen Ihres Bezirksschornsteinfegermeisters
(sorry, dieser text ist lang -hoffe aber das die, die das thema "brennend" interessiert dankbar sind - der "rest" bitte um nachsicht...)
-diesmal auch werbefrei- wer spezielle fragen hat, kann mir gern auch eine private nachricht schicken-
Ein in „Bildern“ geschriebener Sachverhalt, (fast) frei von „Amtsdeutsch“ - aber nicht frei vom Amtsschimmel. Der Versuch, eine für Saunafreunde vertrackte Situation allgemeinverständlich zu schildern. Wer etwas an bestimmten Formulierungen auszusetzen hat – gern.
Kennen Sie den Unterschied zwischen einem privaten Saunaofen und einem Kamin oder Kachelofen? Nein? Dann saunieren Sie mal einen halben oder ganzen Tag lang….
Spaß beiseite: Mit einem Saunaofen heizen Sie nur Ihre Sauna für kurze Zeit an, während Sie mit einem Kamin behagliche Wärme für einen ganzen Tag (und Abend), u.U. auch die ganze Woche, den ganzen Winter hindurch, erzeugen wollen.
Der Geschichte liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Wollen Sie seit März 2010 in Deutschland einen holzbeheizten Saunaofen in Gebrauch nehmen, so befinden Sie sich damit in einem rechtsfreien Raum. D.h., der Einsatz eines solchen Ofens ist derzeit gesetzlich nicht geregelt und hängt vom Wohlwollen Ihres Bezirksschornsteinfegers ab.
Warum eine Novellierung der gesetzlichen Regelungen in 2010?
Seit März 2010 gibt es eine neue Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wodurch insbesondere die Feinstaubbelastung dauerhaft reduziert werden soll. Erreicht werden kann dies durch neue, bessere Feuerungsanlagen bzw. durch die Sanierung vorhandener Anlagen.
Dabei ist der Einsatz des Brennstoffes Holz als feste Biomasse durchaus als positiv zu bewerten, erzeugt aber zusätzliche Feinstaubemissionen. Neu geregelt werden nunmehr die verschärften Schadstoffgrenzen, die bisher aus dem Jahre 1988 datierten. Rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Galten die Vorschriften bisher für Feuerungsanlagen ab 15 Kilowatt, so sind ab März 2010 bereits Anlagen ab 4 Kilowatt betroffen. Damit sind auch holzbeheizte Saunaöfen betroffen.
Neu erbaute und in Betrieb genommene sogenannte „Einzelraumfeuerungsanlagen“ (sorry, ganz ohne Amtsdeutsch geht`s eben doch nicht), wie Kamine oder Kachelöfen, benötigen daher seitdem eine Typprüfung, um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
Betroffen von der Neuregelung sind in Deutschland allein ca. 30 Millionen Kleinfeuerungsanlagen Davon sind 50% holzbetrieben. Diese Holzöfen erzeugen derzeit neben wohliger Wärme auch ca. 25 000 Tonnen Feinstaub. Das sind rund 3 000 Tonnen mehr als PKW und LKW produzieren (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU)
Zum Werdegang:
Seit Jahrzehnten ist in Deutschland der holzbeheizte Saunaofen (in aller Regel ein Import aus Finnland) bekannt. Die Verkaufszahlen in unseren Breiten bewegen sich jedoch wahrscheinlich bei nur wenigen hundert Stück im Jahr. Eine offizielle Statistik gibt es dazu noch nicht.
So ist es sehr wahrscheinlich, dass reine Saunahändler mit der speziellen Problematik „holzbeheizter Saunaofen“ wenig Erfahrung haben werden. Planen Sie einen solchen Ofen für Ihr (Block-) Saunahaus, so sind Sie gut beraten, Ihren Anbieter zu fragen, wo und wie viele dieser Öfen er schon verbaut hat.
Vieles ist beim Einsatz von Holzöfen zu beachten. Immerhin haben wir es bei einem Saunaofen mit einem „richtig lodernden Feuer“ in einer ansonsten richtig brennbaren Umgebung aus Holz zu tun.
Trotz der deutschen Regelungswut gibt es aber keine gültige DIN-Norm für diese Öfen. Auch eine gültige europaweite Norm (EN) fehlt bisher. Das einzige was man bisher „geschafft hat“, ist ein Entwurf DIN 15821. Dieser geistert seit 2008 durch die Amtsstuben.
Was hat nun Ihr Kaminkehrer vor Ort damit zu tun?
Holzbeheizte Saunaöfen sind Feuerstätten, die Ihr Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen muss. Dies ist gesetzlich geregelt. Seit kurzem haben Sie zwar die Möglichkeit, den Kaminkehrer ihrer Wahl für das Kehren des Schornsteins zu beauftragen, aber nur der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat das Genehmigungsrecht! Dies wird ihm vom jeweiligen Bundesland per Verfügung (Neu: nach Ausschreibung des Kehrbezirkes) erteilt und für einen befristeten Zeitraum von sieben Jahren zugewiesen.
Die Leistung des Bezirksschornsteinfegermeisters ist auch keine reine Dienstleistung – es sind Gebühren, also eine Art hoheitliche Aufgabe. Insbesondere junge Kollegen sollten also am Anfang keine Fehler machen, denn sieben Jahre sind schnell vorüber und es hängt ihre berufliche Existenz an vielen Entscheidungen.
Nun wird plötzlich dieser evtl. junge und noch unsichere Kollege, der noch nie einen Saunaofen genehmigen musste (siehe o.g. geringe Verkaufszahlen) damit konfrontiert, einen Holzofen abzusegnen. Vielleicht war er noch nie in einer Sauna und hat auch noch gar keinen Saunaofen gesehen? Feuer und extrem hohe Temperaturen in einer ansonsten brennbaren Umgebung - und das soll ich genehmigen und vielleicht auch bei Fehlern haften? Da sollte es doch eine Vorschrift geben? Er sucht nach einer Norm…findet aber keine. Er sucht nach einem CE - Zeichen oder TÜV – Siegel … und findet keines! Weder am Ofen, noch in den Unterlagen. Nur beim Schornstein wird er fündig (DIN 18160). Ofen – Fehlanzeige!
Klar, es gibt keine verbindliche Norm, nach der geprüft werden soll. Somit kann auch der TÜV nicht bescheinigen, dass der Ofen die Norm einhält. Gibt es keine verbindlichen Abgaswerte für Autos, kann man auch keine Bescheinigung ausstellen, ob die Werte eingehalten werden.
Nun könnte man ja dem Ofenhersteller (der die Öfen ja auch in Deutschland „verscherbeln“ will) sagen: „Na dann lass doch nach dem Entwurf der deutschen Norm prüfen.“ Aber da gibt’s ja auch noch fleißige und gescheite Beamte in Brüssel … und dort ist man gerade dabei (seit Jahren), sich einen Überblick zu verschaffen.
Auch ist die Interessenlage bezüglich der Dringlichkeit dieser Regelung leicht unterschiedlich. So habe ich keine Ahnung wie viel Holz-Saunaöfen pro Jahr ins spanische Mittelmeerklima verkauft werden.
Verweigert nun der deutsche Bezirksschornsteinfegermeister seine Zustimmung, weil keine Norm eingehalten wird, haben Sie kein Rechtsmittel. Er ist ja nicht verbeamtet, sondern freischaffend mit hoheitlichen Aufgaben – cleverer Gesetzgeber! Es ist also kein Verwaltungsakt. Also Klage einreichen. Aber gegen wen? Wo? Auf welcher Grundlage?
Im günstigsten Fall zieht der Richter einen Sachverständigen der Innung der Schornsteinfeger zu Rate. Aber der kann auch nur sagen: „Keine Norm – kein Prüfzeichen. Mein Kollege ist für den Kehrbezirk vom Land eingesetzt worden, um Belange des Umweltschutzes, des Brandschutzes im Auftrage des Staates wahrzunehmen.“
Wenn er das so sieht, dann…
Warum war es vor März 2010 dann möglich, die Sauna mit Holz zu heizen?
Vor Jahren gab es da noch „verständnisvolle“ Schornsteinfeger, die in einer alten Verordnung den Begriff „Sonderfeuerstätten“ fanden. So versuchte man, die nicht vorhandene Zertifizierung zu umgehen. Heute jedoch ist dies rechtlich nicht mehr ganz ganz koscher, da es diese Ausnahme nicht mehr gibt (siehe weiter unten). Den Kern der Sache trifft es jedoch:
Ein Kamin (egal ob vom Ofenbauer gemauert, oder auch ein gusseisener Kamineinsatz), eine Pelletheizung, was auch immer Sie sich für die Heizung von Wohnräumen vorstellen können – es ist in seiner Betriebsweise vollkommen unterschiedlich zum Saunaofen.
Warum?
Mit relativ niedrigen Verbrennungstemperaturen versucht man in der Heizung von Wohnräumen über Monate im Winter die gleiche Temperatur zu halten. Hier spielen Abgaswerte, Wirkungsgrad, Feinstaub usw. verständlicherweise eine große Rolle.
Der Saunaofen wird hingegen nur ein- oder wenige Male in der Woche für 3 Stunden geheizt. Dann allerdings volle Kanne, um schnell für einen überschaubaren Zeitraum hohe Temperaturen zu erreichen. Die Werte dieses Holzofens sind daher nie und nimmer vergleichbar mit einem Raumheizer. Sollen sie allerdings auch nicht, da wir den Saunaofen „glühen“ sehen wollen!! Anders gibt es keine Saunatemperaturen.
Was ändert die neue Regelung namens „1.BImschV“?
Dies alles war ja irgendwie zu „händeln“…. in Zeiten, wo es noch nicht die „1.BImschV“ gab.
Sie kennen BImschV nicht? Auch nicht die erste.
Die betreffende Novelle ist eben jenes geltende Recht seit März 2010 in Deutschland und heißt übersetzt „Bundes-Immissionsschutzverordnung“. Ziel dieser Verordnung ist es, einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten, also Feinstaub und CO2-Abgaswerte zu reduzieren sowie Wirkungsgrade zu erhöhen. Also so eine Art Euro 4 Plakette - statt für`s Auto für den Ofen.
Diese Verordnung regelt genau, wie die Werte eines Raumheizers sein sollen. Sie beschreibt Anforderungen an den Schornstein (Höhe usw.). Alle möglichen Heizquellen werden erfasst, jedoch gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Diese werden konkret benannt, z:B. die Schnapsdestille, der Badeofen zur Warmwassererzeugung, der Backofen, ….
Als Ausnahme gilt in gewissem Sinne auch u.U. Ihr Kamin im Wohnzimmer. Ein so genannter Grundofen, den Ihnen Ihr Kaminbauer vor Ort (Stein auf Stein) mauert. Dort haben Sie bis 2014 nichts zu befürchten.
Für alle nicht genannten Öfen schreibt die Verordnung vor, dass Sie die DIN 13240 (also nicht den o.g. DIN-Entwurf 15821) einhalten müssen und wie „Raumheizer mit Flachfeuerung“ zu betrachten und genehmigen sind. Ahnen Sie es??
Nie und nimmer kann ein holzbeheizter Saunaofen diese Anforderungen erfüllen – kann er nicht und braucht er auch nicht – er ist vom Betrieb und den Werten her ja ganz anders!
Was nun lieber Saunafreund? Was haben wir getan?
Es herrscht also Rechtsunsicherheit für alle. Für alle ist dies auch vollkommen unbefriedigend. Auch die Schornsteinfeger sind damit unzufrieden. Nicht zuletzt ist ja ein Schornstein mehr auch ein Plus für die Gebührenrechnung …
Daraufhin habe ich mich mit dem externen Normentwurfsverfasser der 1.BImschV außerhalb des Bundesumweltschutzministeriums verständigt und den Vorgang dargelegt. Es wurde Verständnis für den holzbeheizten Saunaofen gezeigt: „Ja, haben wir vergessen als Ausnahme zu deklarieren.“
Daraufhin Rücksprache mit dem Ministerium. Ergebnis: „Ja, hätte man tun können. … Nein, wird nicht geändert. ... Ist zwar vielleicht richtig, wer weiß das schon? …Ändern werden wir aber die Verordnung nicht. Ist ja gerade erst erlassen und war schon schwer genug…“
Ich hatte nicht mal die Chance den Sachverhalt zu erläutern. Also versuchte ich mein „Glück“ beim Deutschen Saunabund e.V. über einen Antrag an die Mitgliederversammlung. Man wolle beschließen, dass der Vorstand beauftragt wird, mit dem Ministerium zu verhandeln. (Ich bin als Saunabauer seit Jahren dort Mitglied. Kam leider mit dem Antrag zu spät, Antragsfrist verstrichen … Dringlichkeit abgelehnt.)
Der Geschäftsführer des Deutschen Saunabundes e.V. versuchte dann allein beim Ministerium dafür Einsicht zu erwecken. Der zuständige Sachbearbeiter im Ministerium, vielleicht ist er Ministerialrat oder ähnliches (ich durfte ihn ja noch nicht sprechen), gab zu Protokoll: „...nie und nimmer wird das geändert. Wir werden das mal mit den Ländern beraten. Die können ja evtl. in eigener Verantwortung Ausnahmen erlassen. (was im Übrigen die 1.BImschv überhaupt nicht vorsieht). Also wird – so sieht es z.Zt. aus - gar nichts geschehen. Anderenfalls müssten ja alle Bundesländer den Innungen der Schornsteinfeger mitteilen, dass sie die Verordnung des Bundes in diesem Punkt nicht so ernst nehmen sollen…
Und dies ist nach über einem halben Jahr der Stand von heute (Februar 2011).
Was sagt die Industrie zu dem Dilemma?
Wie reagieren nun die Hersteller/Importeure von holzbeheizten Saunaöfen? Natürlich haben Sie geschlafen, denn man kannte seit Jahren die unbefriedigende Situation. Andererseits ist der Absatz von holzbeheizten Saunaöfen in Deutschland keine so richtig relevante Größe, zum Beispiel für Harvia. Ich schätze mal, in Deutschland kommt auf tausend verkaufte Elektroöfen nur einer auf Holzfeuerungsbasis. Also unternimmt man ….nichts.
Iki-Kiuas gibt eine Erklärung ab, in welcher sie bescheinigen, dass ihre Öfen die geforderten Normwerte der noch nicht verbindlichen DIN-Norm 15821erfüllen. Eine TÜV-Bescheinigung dazu – Fehlanzeige.
Helo schreibt, man solle vor dem Einbau mit dem Schornsteinfeger sprechen.
Eliga gibt so ähnlich denselben Hinweis; nur etwas präziser: Sprechen Sie vor dem Kauf (also schon eher) mit dem Kollegen der schwarzen Zunft.
Tylö und Weka bieten auch Holzöfen an und sagen gar nichts. Gerade bei Weka und auch anderen Billiganbietern aus osteuropäischen Ländern, deren Öfen von einigen reinen Internethändlern angeboten werden (also auch keine Beratung erfolgt), steht dazu gar nichts.
Mein Tipp: Wenn Sie den Einsatz eines holzbeheizten Saunaofens planen… Fragen Sie mal in Ihrer Nachbarschaft, ob zufällig jemand den Schornsteinfeger kennt oder sogar mit Ihm verwandt ist. Es ist derzeit wirklich am besten, erst mal nach einer Lösung unter vier Augen zu suchen...
Eigentlich müsste man aus diesem Grund eine Petition an den Bundestagsausschuss stellen. Das könnte man auch tun.
Nur befürchte ich nach den hier geschilderten Erfahrungen, dass auch darüber der Mantel des Schweigens gehüllt würde. Stören wir also unsere Beamten nicht weiter bei der Arbeit mit unseren belanglosen Luxus-Problemen des Alltags. Spielen wir das Mikado-Spielchen mit und hoffen weiter darauf, dass die besagte DIN 15821 kein totgeborenes Kind bleibt. Im Interesse aller Freunde eines holzbeheizten Saunaofens.
Holzbeheizter Saunaofen–die dt. Bürokratie und die EU
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Ergänzung
Ergänzung:
http://www.ofen-wissen.de/normen-oefen- ... licht.html
- die DIN 15821 ist mittlerweile veröffentlicht, d.h. ab Mitte 2011 kann, ab Mitte 2012 muß jeder holzbeh. Saunaofen der Norm entsprechen.
- die Problematik der 1.BImschV (Darstellung dieser Öfen als Ausnahme)ist damit weiterhin nicht geklärt,
- die Rechtsunsicherheit der Schornsteinfeger bei diesem Punkt wird also weiter gehen,
http://www.ofen-wissen.de/normen-oefen- ... licht.html
- die DIN 15821 ist mittlerweile veröffentlicht, d.h. ab Mitte 2011 kann, ab Mitte 2012 muß jeder holzbeh. Saunaofen der Norm entsprechen.
- die Problematik der 1.BImschV (Darstellung dieser Öfen als Ausnahme)ist damit weiterhin nicht geklärt,
- die Rechtsunsicherheit der Schornsteinfeger bei diesem Punkt wird also weiter gehen,
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neue Info
in kürze gibt es dazu neue informationen, ich bitte jeden interessierten (also schornsteinfeger, sauna-holzofen-besitzer, sauna-holzofen-änwärter, interessierte saunafreunde an diesem wunderbaren klima) mir dazu eine private nachricht mit der eigenen email-adresse zu senden - mailadressen werden selbstverständlich nicht weitergegeben, ausschließlich für einen newsletter bzgl. dieser angelegenheit benutzt